AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Mietwagengruppe.ch
Vertrag, Buchungsanfrage, Vertragsabschluss
Eine Buchungsanfrage des Kunden ist unverbindlich und stellt noch keinen definitiven Vertragsabschluss dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Mietwagengruppe.ch die Buchung bestätigt oder wenn eine schriftliche Auftragserteilung bzw. Angebotsbestätigung vorliegt und sich beide Parteien über die Modalitäten (Fahrzeug, Mietdauer, Preis, Kaution, Selbstbehalt) geeinigt haben. Die Buchung kann aber aus verschiedenen Gründen seitens Mietwagengruppe.ch storniert werden. Beispiel vorherige Mieter erscheint nicht.
Mit dem Absenden der Buchungsanfrage erklärt sich der Kunde bereits mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Spätestens mit der Unterzeichnung des Mietvertrages (Vertragsunterzeichnung) bestätigt der Kunde die Anerkennung dieser AGB nochmals.
Änderungen oder Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Mietwagengruppe.ch. Mietwagengruppe.ch kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen, die bestehende Vertragspartner betreffen, werden diesen schriftlich mitgeteilt.
Beginn, Ende und Dauer der Miete
Alle Fahrten beginnen im Domizil bzw. am vereinbarten Übergabeort nd enden, sobald das Fahrzeug dahin zurückkehrt bzw. am vereinbarten Rückgabeort ordnungsgemäss zurückgegeben wurde.
Bei unvorhergesehener Verlängerung ist Mietwagengruppe.ch sofort zu benachrichtigen. Wird das Fahrzeug nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgegeben, hat der Kunde einen Zuschlag von CHF 10.– für jede Stunde oder angefangene Stunde zu bezahlen.
Bei Absagen von vereinbarten Mieten am Tag des Vertragsbeginns schuldet der Kunde Mietwagengruppe.ch eine volle Tagesentschädigung.
Mindestalter, Führerausweis, berechtigte Fahrer
Zum Führen des Fahrzeuges ist berechtigt, wer als Kunde im Besitz eines für die betreffende Kategorie gültigen Führerausweises ist. Zusätzlich ist jede vom Kunden ausdrücklich und unter dessen Verantwortung ermächtigte Drittperson berechtigt, sofern sie die gleichen Voraussetzungen erfüllt.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Je nach Fahrzeugkategorie kann ein Mindestalter von 25 Jahren gelten. Massgebend ist die Vereinbarung im Mietvertrag bzw. in der Buchungsbestätigung.
Lernfahrten, Fahrkurse, Rennen sowie jede Nutzung, die nicht der üblichen Strassenverkehrsnutzung entspricht, sind verboten. Der Kunde bzw. der Fahrer ist für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen voll verantwortlich.
Pflichten von Mietwagengruppe.ch
Mietwagengruppe.ch verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarte Leistung gemäss Mietvertrag zu erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die durch Mitarbeitende von Mietwagengruppe.ch verursacht werden, haftet Mietwagengruppe.ch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Kommt es während der Mietdauer oder vor Mietantritt zu einer Störung, Verzögerung, Unterbrechung oder zum Abbruch der Miete, insbesondere infolge Unfall, Schaden, technischer Defekte, Panne, höherer Gewalt oder Ereignissen durch Dritte, und kann die Miete bzw. die Weiterfahrt dadurch nicht oder nicht wie geplant fortgeführt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz oder Entschädigung. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden wie Zeitverlust, Nutzungsausfall, verpasste Termine, zusätzliche Reise- oder Übernachtungskosten, Umsatz- oder Verdienstausfall sowie weitere finanzielle Nachteile.
Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung der Miete erforderlichen Angaben, Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, spätestens jedoch 48 Stunden vor Mietbeginn, sofern solche benötigt werden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder eine Nichterfüllung, haftet der Kunde für die Nichteinhaltung des Vertrages. Mietwagengruppe.ch ist in diesem Fall berechtigt, eine angemessene Aufwandsentschädigung für die bisher angefallenen Kosten zu verrechnen.
Sollte durch Handlungen des Kunden oder Fahrers in irgendeiner Weise geltendes Recht verletzt werden oder dem Kunden dadurch Nachteile entstehen, haftet allein der Kunde.
Fahrzeugzustand, Treibstoff, Sorgfaltspflichten
Sämtliche Treibstoffkosten gehen zulasten des Kunden. Das Fahrzeug wird in fahrbereitem Zustand abgegeben; Kühler, Treibstoffbehälter und Motorenöl sind entsprechend gefüllt. Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, Wasser und Öl nach Bedarf nachzufüllen sowie das Fahrzeug mit grosser Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften zu fahren.
Prüfung bei Übergabe und Mängelmeldung
Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Mietbeginn zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, das Fahrzeug befinde sich bei Übergabe in Ordnung.
Beanstandungen sind unmittelbar nach Übergabe bzw. nach erbrachter Leistung sorgfältig zu prüfen und spätestens innert 6 Stunden schriftlich zu melden. Mögliche Mängel oder Fehler werden von Mietwagengruppe.ch entweder durch eine gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde die erbrachte Leistung oder das Fahrzeug bzw. Bestandteile davon verändert, umgestaltet oder beschädigt.
Verhalten bei Unfall, Schaden oder Panne
Der Kunde/Fahrer sorgt für die sofortige Verständigung von Mietwagengruppe.ch und der Polizei, sowie für die Anfertigung einer Unfallskizze und die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie der Zeugen (gemäss internationalem Unfallprotokoll).
Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für Mietwagengruppe.ch ohne Belang. Schäden, Störungen sowie der Verlust des Fahrzeuges sind Mietwagengruppe.ch unverzüglich zu melden.
Haftpflicht-/Kaskoversicherung und Selbstbehalt
Vorbehältlich anderer Abmachung besteht während der vereinbarten Dauer eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckung gemäss schweizerischer Gesetzgebung.
Im Schadenfall hat der Kunde den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt zu tragen. Der Selbstbehalt richtet sich nach dem Mietvertrag bzw. der Buchungsbestätigung. Sofern für den Mietwagen eine Kaskoversicherung besteht, ist der Kunde im Falle eines von ihm zu verantwortenden Schadens am Mietauto zum Ersatz eines allfälligen Selbstbehaltes und/oder Bonusverlusten verpflichtet.
Der Kunde/Fahrer bleibt persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung oder eine allfällige Kaskoversicherung nicht gedeckt werden. Vorbehältlich anderer schriftlicher Abmachung besteht weder eine Kasko- noch eine Insassenversicherung.
Beschädigung und Verlust des Fahrzeuges
Der Kunde/Fahrer ist für jede Beschädigung sowie für den Verlust des Fahrzeuges voll haftbar, soweit nicht eine Versicherungsdeckung greift. Allfällige Störungen sowie der Verlust des Fahrzeuges sind unverzüglich zu melden.
Reparaturen
Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von Mietwagengruppe.ch bestimmte Werkstatt auszuführen. Ohne Einwilligung von Mietwagengruppe.ch dürfen Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug nicht vorgenommen werden.
Müssen dringende Reparaturen auswärts vorgenommen werden, ist vom Kunden/Fahrer die Rechnungsstellung an Mietwagengruppe.ch zu verlangen. Der Kunde/Fahrer zahlt während der Dauer einer solchen Reparatur pro Tag eine Entschädigung in der Höhe der Tagesmiete für den Betriebsausfall, sofern der Schaden durch den Kunden/Fahrer verursacht wurde.
Fahrten ins Ausland
Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bewilligung von Mietwagengruppe.ch gestattet.
Haftung von Mietwagengruppe.ch
Mietwagengruppe.ch haftet weder dem Kunden/Fahrer noch Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Vertragsdauer ereignet, soweit gesetzlich zulässig. Ebenso wenig haftet Mietwagengruppe.ch für Schäden, die dem Kunden/Fahrer dadurch entstehen könnten, dass sich am Fahrzeug ein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert, Zeitverlust oder sonstigen Folgeschaden verursacht, soweit gesetzlich zulässig.
Kaution und Verrechnung
Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Kunden/Fahrer kann Mietwagengruppe.ch den daraus entstandenen Schaden ohne Weiteres mit der geleisteten Kaution verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Zahlung und Verrechnung der Leistung
Die von Mietwagengruppe.ch erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Mietvertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen netto zu bezahlen. Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Kunden mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind zusätzlich geschuldet.
Bussen, Gebühren und Zusatzaufwand
Bussen und Gebühren (z. B. Parkbussen, Ordnungsbussen, Maut, Abschleppkosten, Gebühren von Behörden oder Dritten) gehen zulasten des Kunden/Fahrers.
Zusätzlich werden administrative Aufwände im Zusammenhang mit Bussen, Gebühren, Halter-/Lenkeranfragen, Umtrieben oder der Bearbeitung von Schadenfällen mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr belastet. Die Höhe richtet sich nach dem Mietvertrag, der Preisliste oder der schriftlichen Vereinbarung.
Stornierung durch den Kunden
Bei Stornierung eines bereits erteilten Auftrages behält sich Mietwagengruppe.ch das Recht vor, dem Kunden 50% der vereinbarten Auftragssumme zu verrechnen.
Bei einer Stornierung 10 Tage vor Auftragsbeginn behält sich Mietwagengruppe.ch das Recht vor, 100% der vereinbarten Auftragssumme zu verrechnen.
Ergänzende Bestimmungen
Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das schweizerische Obligationenrecht.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch geregelt.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Vermieters. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden.